Physiotherapie am Frankeplatz
Inhaberin Stephanie Piehler
Rannische Straße 9
06108 Halle
Öffnungszeiten:
Mo & Do: 12 – 21 Uhr
Di, Mi & Fr: 8 – 17 Uhr
Heilpraktiker (PT)
Achtung: Zulassung erfolgt voraussichtlich Mitte Oktober 2016!!!
Ohne Umwege zur Therapie – Willkommen zum „Direct Access“
Die Ausgangslage: Nach bundesdeutscher Rechtsprechung dürfen Physiotherapeuten nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Die Behandlung des Patienten mit Heilmitteln der physikalischen Therapie ist immer rezeptpflichtig, Therapieform, Behandlungszeit und die Anzahl der zu leistenden Behandlungen pro Woche vom Arzt vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, wer die Behandlung bezahlt (GKV / PKV / Patient). Kommt ein Patient in die Praxis, mit der Bitte um Therapie, muss die Praxis diesen Patienten zu einem Arzt schicken – aus Sicht der Patienten und der Therapeuten oft unnötigerweise.
Die PHYSIOTHERAPIE AM FRANCKEPLATZ bietet die Möglichkeit, ohne überfülltes Wartezimmer und ärztliche Verordnungsdiskussion, eine Heilmittelverordnung zu erhalten. Wer eine (sektorale) Heilpraktikerlaubnis hat, darf Patienten direkt, also ohne Umweg über einen verordnenden Arzt, behandeln (Direct Access).
Aus dem Zweitkontakter Physiotherapeut wird durch den sektoralen Heilpraktiker mit Schwerpunkt Physiotherapie ein Erstkontakter. Der Sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie hat die Erlaubnis sowie Fähigkeit im physiotherapeutischen Bereich, eigenverantwortlich Diagnosen zu erstellen und entsprechend zu behandeln. Therapeut und Patient sind nicht mehr auf allgemein- oder fachärztliche Rezepte angewiesen.
Die Dienstleistung eines sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie ist grundlegend eine Selbstzahlerleistung – Sie erhalten vom Therapeuten ein Privatrezept (grünes Rezept für gesetzlich Versicherte). Für Patienten mit einer entsprechenden Heilpraktiker Zusatzversicherung bietet sich jedoch ein großer Vorteil. Die Rechnungen können in der Regel bei den Krankenkassen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden.
Sollten Sie nicht privat versichert sein, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an, welche je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdeckt.
Die Preisgestaltung für Heilpraktikerleistungen der Physiotherapie erfragen Sie bitte vor Ort bei Ihrem Therapeuten.