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Leistungen

Um Leistungen unserer Praxis in Anspruch zu nehmen, können unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten in Frage kommen:

 

Kassenleistungen

Sie erhalten bei einem Arztbesuch ein Rezept (Verordnung) zur physikalischen Therapie. Als zugelassener Heilmittelerbringer für physiotherapeutische Leistungen können wir Ihre Verordnung bearbeiten. Die als Minimalversorgung definierte Leistung (§12 SGB V) wird in Abhängigkeit von Ihren zuständigen Kostenträger (GKV, PKV, Beihilfe, BG) erstattet. Informationen zu den angebotenen Heilmitteln unserer Praxis finden Sie im Bereich Kassenleistungen.

Unsere Therapeuten bieten Ihnen durch Ihre weitreichenden Qualifikationen die Möglichkeit, in Eigenleistung weiterführende bzw. ergänzende Dienstleistungen der Gesunderhaltung zu erwerben. Die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen erfolgt auf direktem Weg (ohne ärztliche Verordnung).
Achtung: Aus versicherungsrechtlichen Gründen benötigen Sie auch auf Selbstzahlerbasis zum Erhalt von Heilmitteln der physikalischen Therapie (z.B. Manuelle Therapie), verpflichtend eine ärztliche Indikation und somit ein Rezept. In diesem Fall ein Privatrezept (grünes Rezept für gesetzlich Versicherte). Alle weiteren Leistungen sind verordnungsfrei.
Ausführliche Hinweise erhalten Sie im Bereich Eigenleistungen.

Der Direktzugang zum Physiotherapeuten ohne vorherige ärztliche Verordnung erfolgt via sektoralen Heilpraktiker in unserm Haus. Die Ausstellung der Verordnung zur physikalischen Therapie (Rezept) erfolgt durch den Therapeuten. Sie erhalten ein Privatrezept (grünes Rezept für gesetzlich Versicherte) und sparen sich den Umweg der ärztlichen Verordnung.
Weiterführende Informationen finden Sie im Bereich Heilpraktiker.

 

Selbstzahlerleistungen

Jeder Patient hat das Recht, zusätzlich zur Minimalversorgungsleistung der Krankenkasse (Rezept), weitere Behandlungen auf eigene Rechnung zu erwerben. Aus versicherungsrechtlichen Gründen benötigen Sie zum Erhalt von Rezeptleistungen der physikalischen Therapie (z.B. Manuelle Therapie), verpflichtend eine ärztliche Indikation und somit ein Rezept. In diesem Fall ein Privatrezept (grünes Rezept für gesetzlich Versicherte). Neben den Rezeptleistungen, können zudem weiterführende bzw. ergänzende Dienstleistungen als Eigenleistung auf direktem Weg (ohne ärztliche Verordnung) in Anspruch genommen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie im Bereich Eigenleistungen.

 

Sektorale Heilpraktikerleistungen

Der Direktzugang zum Physiotherapeuten ohne vorherige ärztliche Verordnung erfolgt via sektoralen Heilpraktiker in unserm Haus. Die Ausstellung der Verordnung zur physikalischen Therapie (Rezept) erfolgt durch den Therapeuten. Sie erhalten ein Privatrezept (grünes Rezept für gesetzlich Versicherte) und sparen sich den Umweg der ärztlichen Verordnung. Weiterführende Informationen finden Sie im Bereich Heilpraktiker.

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